ADR

Kursinhalt:

Fahrpersonal von Beförderungseinheiten, mit denen gefährliche Güter befördert werden, muss besonders ausgebildet sein. Diese Ausbildung (Gefahrgutlenkerausweis) muss alle 5 Jahre aufgefrischt werden.

Hinweis:

Die Auffrischung kann bereits 1 Jahr vor Ablauf absolviert werden. Für den Eintrag der neuen 5-jahres Frist ist aber das Ablaufdatum entscheidend!

 

Kursziel:

Fahrpersonal, das mit der Beförderung von gefährlichen Gütern auf Straßenfahrzeugen beschäftigt ist. Nach bestandener Prüfung erhält jede Person eine in der EU gültige und anerkannte Bescheinigung (=Gefahrgutlenkerausweis). Gute Deutschkenntnisse sind Voraussetzung.
Die Ausbildung erfolgt nach den Vorschriften des GGBG, der GGBV und des ADR.

 

Kursbeitrag:

Auf Anfrage

Firmenkurse:

Auf Anfrage

Mitzubringen ist / sind :

siehe Informationsblatt